In einer Schule in Berlin-Neukölln kam es zu einer Kontroverse über die Teilnahme von Schülern an einem Fastenbrechen während des muslimischen Ramadan. Eine schriftliche Mitteilung der Carl-Zuckmayer-Schule hatte Eltern und Schüler der siebten Klasse darüber informiert, dass die Veranstaltung verpflichtend sei. Dieses Missverständnis führte zu heftigen Reaktionen von Eltern und politischen Vertretern.
Inhaltsverzeichnis:
- Elternproteste gegen die Ankündigung der Schule
- Reaktion der Schulverwaltung und Korrektur des Schreibens
- Diskussion über religiöse Neutralität an Schulen
Elternproteste gegen die Ankündigung der Schule
In der Mitteilung hieß es, dass die Schüler am 28. März 2025 von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr an dem Iftar in der Schule teilnehmen müssen. Zudem wurde betont, dass alle eine Speise mitbringen sollten, da dafür ein anderer Unterricht entfalle. Viele Eltern zeigten sich verärgert, weil es für christliche Feiertage wie Weihnachten oder Ostern keine Pflichtveranstaltungen an der Schule gibt. Ein Vater äußerte öffentlich seine Bedenken und kritisierte die ungleiche Behandlung religiöser Feste.
Nach den aufkommenden Beschwerden wurde die Bildungsverwaltung von Berlin eingeschaltet. Sie stellte klar, dass staatliche Schulen dem Neutralitätsgebot unterliegen. Religiöse Veranstaltungen können angeboten werden, aber die Teilnahme muss freiwillig sein. Dies sei eine grundsätzliche Regel für alle Schulen in Berlin.
Reaktion der Schulverwaltung und Korrektur des Schreibens
Bezirksbürgermeister Martin Hikel von der SPD betonte, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Die Schule stellte sofort klar, dass die Teilnahme nicht verpflichtend sei. Hikel unterstrich, dass religiöse Feste wie Weihnachten, Ostern, Chanukka oder Ramadan in Neukölln gefeiert werden können, aber niemals eine Teilnahme erzwungen werden darf.
Um die Situation zu bereinigen, wurde das Elternschreiben korrigiert und erneut versendet. Die Schule selbst gab keine weitere Stellungnahme ab und verwies auf eine bereits übermittelte Erklärung an die Bildungsverwaltung.
Diskussion über religiöse Neutralität an Schulen
Der Vorfall löste eine breite Debatte über die Rolle religiöser Feste an Schulen aus. Während einige betonten, dass die Vielfalt an Feiertagen die kulturelle Offenheit fördert, sahen andere die religiöse Neutralität in Gefahr. Die Berliner Schulaufsicht stellte abschließend klar, dass keine Schülerin und kein Schüler zu religiösen Veranstaltungen gezwungen werden darf.
Mit der Korrektur des Schreibens und der offiziellen Klarstellung der Bildungsverwaltung scheint die Angelegenheit geklärt zu sein. Dennoch bleibt die Diskussion über die Rolle von Religion an staatlichen Schulen ein aktuelles Thema in Berlin.
Quelle: morgenpost.de