Drohne mit Kamera im Flug über einem Park als Beispiel für professionelle UAS-Operationen
Professionelle Drohneneinsätze können je nach Flugbedingungen und Betriebsrisiko unter die spezielle Kategorie der EU-Drohnenregeln fallen/pexels

Drohnen ermöglichen heute Einsätze, die weit über einfache Foto- und Videoaufnahmen hinausgehen. Sobald ein geplanter Flug jedoch die Grenzen der offenen Kategorie überschreitet, kann die spezielle Kategorie relevant werden.

Sie schafft einen rechtlichen Rahmen für anspruchsvollere UAS-Operationen, bei denen das konkrete Betriebsrisiko stärker berücksichtigt werden muss. Dazu zählen beispielsweise bestimmte BVLOS-Flüge, Einsätze mit schwereren Drohnen oder Operationen unter Bedingungen, die in der offenen Kategorie nicht zulässig wären. Für Unternehmen eröffnet dieser risikobasierte Ansatz zusätzliche Möglichkeiten, verlangt zugleich aber eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der jeweils erforderlichen Genehmigungs-, Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen.

Was ist die spezielle Kategorie für Drohnen?

Die spezielle Kategorie, im europäischen Regelwerk als „specific category“ bezeichnet, umfasst Drohnenoperationen mit einem höheren Risiko als Flüge der offenen Kategorie. Entscheidend ist dabei nicht allein, welches UAS eingesetzt wird, sondern unter welchen Bedingungen die gesamte Operation stattfindet. Die europäische Regulierung verfolgt deshalb einen risikobasierten Ansatz. Je nach Einsatz kann der Betreiber ein Standardszenario nutzen, eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage eines Pre-Defined Risk Assessment beantragen oder eine individuelle Risikobewertung durchführen. Unternehmen erhalten dadurch einen Rahmen, in dem sich auch komplexere Drohneneinsätze rechtskonform planen und durchführen lassen.

Unterschiede zur offenen Kategorie

In der offenen Kategorie dürfen Drohnen ohne vorherige Betriebsgenehmigung eingesetzt werden, sofern sämtliche dafür festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die jeweiligen Vorgaben zu Flughöhe, Sichtverbindung, Drohnenklasse und Abstand zu Personen. Überschreitet eine geplante Operation diese Grenzen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie unzulässig ist. Stattdessen kann sie unter die spezielle Kategorie fallen, in der das konkrete Betriebsrisiko betrachtet und durch geeignete Maßnahmen reduziert wird. Das ist besonders für gewerbliche Anwendungen relevant, deren Anforderungen sich nicht innerhalb der vergleichsweise standardisierten Rahmenbedingungen der offenen Kategorie abbilden lassen.

Wann ist eine Betriebsgenehmigung erforderlich?

Grundsätzlich benötigen Betreiber für UAS-Operationen in der speziellen Kategorie eine Betriebsgenehmigung der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde des Staates, in dem sie als Betreiber registriert sind. Davon bestehen jedoch wichtige Ausnahmen. Entspricht der Einsatz vollständig einem europäischen Standardszenario, genügt eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde und deren Bestätigung über Eingang und Vollständigkeit. Auch Inhaber eines Light UAS Operator Certificate können abhängig von den ihnen eingeräumten Privilegien bestimmte Operationen ohne separate vorherige Genehmigung durchführen. Eine Betriebsgenehmigung kann zudem mehrere Flüge innerhalb der darin festgelegten Bedingungen abdecken und muss daher nicht zwangsläufig für jeden einzelnen Flug neu beantragt werden.

Standardszenarien (STS) für Drohnenflüge

Standardszenarien vereinfachen den Zugang zur speziellen Kategorie für klar definierte und wiederkehrende Einsatzprofile. Die EU-Regelung sieht derzeit STS-01 und STS-02 vor, die unterschiedliche Betriebsbedingungen abdecken. Hält der Betreiber sämtliche Anforderungen des jeweiligen Szenarios ein, ist keine individuelle Betriebsgenehmigung erforderlich. Stattdessen wird eine Betriebserklärung bei der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht. Dieser standardisierte Weg reduziert den Aufwand gegenüber einer individuellen Risikobewertung, setzt allerdings voraus, dass die Operation vollständig innerhalb der vorgegebenen Grenzen bleibt. Dazu gehört auch der Einsatz einer Drohne mit der vorgeschriebenen EU-Klassenkennzeichnung C5 beziehungsweise C6.

STS-01: VLOS-Flüge mit Drohnen der Klasse C5

STS-01 ist für Flüge in direkter Sichtverbindung des Fernpiloten, also VLOS, über einem kontrollierten Bodenbereich vorgesehen und kann auch in einer bevölkerten Umgebung angewendet werden. Für dieses Standardszenario ist eine Drohne mit C5-Klassenkennzeichnung erforderlich. Der kontrollierte Bodenbereich spielt dabei eine wesentliche Rolle, weil der Betreiber sicherstellen muss, dass sich dort während des Betriebs grundsätzlich keine unbeteiligten Personen befinden. STS-01 kann damit für professionelle Einsätze interessant sein, die sich nicht mehr innerhalb der offenen Kategorie realisieren lassen, deren Rahmenbedingungen aber ausreichend standardisiert sind, um auf eine individuelle SORA-basierte Genehmigung verzichten zu können.

STS-02: BVLOS-Flüge mit Drohnen der Klasse C6

STS-02 ermöglicht bestimmte Flüge außerhalb der direkten Sichtverbindung des Fernpiloten und eröffnet damit einen größeren operativen Aktionsradius. Das Szenario gilt für BVLOS-Operationen über einem kontrollierten Bodenbereich in einer dünn besiedelten Umgebung und setzt eine Drohne der Klasse C6 voraus. Abhängig von der Entfernung können zusätzlich Luftraumbeobachter eingesetzt werden. Gerade bei Anwendungen wie Inspektionen oder anderen Einsätzen über größeren Distanzen kann diese Betriebsform Vorteile bieten. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Standardszenarios strikt einzuhalten. Ein geplanter BVLOS-Einsatz ist daher zunächst daraufhin zu prüfen, ob seine tatsächlichen Bedingungen vollständig vom Anwendungsbereich des STS-02 erfasst werden.

STS

 

Pre-Defined Risk Assessment (PDRA)

Ein Pre-Defined Risk Assessment bietet Betreibern einen strukturierten Weg zur Betriebsgenehmigung, wenn eine geplante Drohnenoperation nicht unter ein Standardszenario fällt, ihre Rahmenbedingungen jedoch einem von der EASA veröffentlichten PDRA entsprechen. Anders als bei einer vollständig individuellen Risikobewertung sind wesentliche Elemente der Risikoanalyse bereits vorgegeben. Der Betreiber muss deshalb keine komplette SORA von Grund auf entwickeln, sondern nachweisen, dass seine konkrete Operation innerhalb der Bedingungen des jeweiligen PDRA liegt und die vorgesehenen Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt werden. Dadurch kann das Genehmigungsverfahren für geeignete, wiederkehrende Einsatzprofile deutlich übersichtlicher und planbarer werden.

Wann kann ein PDRA genutzt werden?

Ein PDRA kommt infrage, wenn die geplante Operation mit dem Anwendungsbereich und den Bedingungen einer veröffentlichten Risikobewertung übereinstimmt. Dabei reicht es nicht aus, dass lediglich einzelne Merkmale des Einsatzes ähnlich sind. Betriebsgebiet, Luftraum, technische Voraussetzungen, organisatorische Maßnahmen und weitere Bedingungen müssen zum jeweiligen PDRA passen. Für Betreiber lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung, bevor eine aufwendige individuelle SORA erstellt wird. Ist ein passendes PDRA vorhanden, kann es als Grundlage für den Antrag auf Betriebsgenehmigung dienen. Weicht das Vorhaben dagegen wesentlich von den festgelegten Bedingungen ab, kann eine individuelle Risikobewertung erforderlich werden.

Specific Operations Risk Assessment (SORA)

Die Specific Operations Risk Assessment ist eine Methode zur strukturierten Bewertung des Risikos einer konkreten UAS-Operation in der speziellen Kategorie. Sie wird insbesondere relevant, wenn sich ein Vorhaben weder über ein Standardszenario noch über ein geeignetes PDRA abbilden lässt. Betrachtet werden unter anderem mögliche Gefahren für Personen am Boden sowie Risiken einer Kollision mit bemannten Luftfahrzeugen. Auf dieser Grundlage werden erforderliche Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet und in die Planung des Betriebs integriert. Die SORA ist deshalb nicht lediglich ein formaler Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens, sondern verbindet das tatsächliche Einsatzprofil mit technischen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Beherrschung der identifizierten Risiken.

Risikobewertung, SAIL und Operational Safety Objectives (OSO)

Im Rahmen der SORA werden Boden- und Luftrisiken systematisch untersucht und vorhandene beziehungsweise geplante Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Aus der Bewertung ergibt sich unter anderem ein Specific Assurance and Integrity Level (SAIL), das mitbestimmt, welche Anforderungen an die Sicherheit der Operation gestellt werden. Damit verbunden sind Operational Safety Objectives, kurz OSO. Sie betreffen beispielsweise technische Zuverlässigkeit, betriebliche Verfahren oder organisatorische Voraussetzungen. Für Betreiber besteht die praktische Bedeutung dieses Ansatzes darin, dass Sicherheitsanforderungen nicht pauschal festgelegt werden. Sie werden aus dem tatsächlichen Risikoprofil der geplanten Operation abgeleitet und müssen mit einem der jeweiligen Anforderung entsprechenden Maß an Nachweisbarkeit umgesetzt werden.

Light UAS Operator Certificate (LUC)

Das Light UAS Operator Certificate richtet sich vor allem an professionelle Betreiber, die über eine entsprechend ausgereifte Organisation und ein belastbares Sicherheitsmanagement verfügen. Im Mittelpunkt steht nicht die Genehmigung eines einzelnen Drohnenfluges, sondern die Fähigkeit des Unternehmens, Risiken eigenständig und systematisch zu beurteilen sowie sichere Betriebsverfahren dauerhaft umzusetzen. Für die Erteilung eines LUC muss der Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass geeignete Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse vorhanden sind. Das Zertifikat kann deshalb besonders für Organisationen interessant sein, die regelmäßig komplexe Operationen in der speziellen Kategorie planen und dafür langfristig standardisierte interne Verfahren etablieren möchten.

Welche Vorteile und Privilegien bietet ein LUC?

Ein LUC kann seinem Inhaber abhängig von den durch die zuständige Behörde eingeräumten Privilegien ermöglichen, bestimmte Operationen eigenständig zu autorisieren, ohne dafür jedes Mal eine separate Betriebsgenehmigung beantragen zu müssen. Das bedeutet jedoch keine allgemeine Genehmigungsfreiheit für sämtliche Drohnenflüge. Umfang und Bedingungen der Privilegien werden im Rahmen der Zertifizierung festgelegt und müssen vom Betreiber eingehalten werden. Für Unternehmen mit häufigen und vergleichbaren UAS-Einsätzen kann ein LUC dadurch administrative Abläufe vereinfachen und mehr operative Flexibilität schaffen. Diesem Vorteil stehen allerdings hohe Anforderungen an Organisation, Sicherheitsmanagement, Dokumentation und die kontinuierliche Einhaltung der regulatorischen Vorgaben gegenüber.

VLOS und BVLOS in der speziellen Kategorie

Ob eine Drohne innerhalb oder außerhalb der direkten Sichtverbindung betrieben wird, beeinflusst das Risikoprofil einer Operation wesentlich. Bei VLOS muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug ohne optische Hilfsmittel – abgesehen von Korrekturbrillen – kontinuierlich beobachten können, um dessen Flugweg und Umgebung angemessen zu kontrollieren. BVLOS erweitert dagegen den möglichen Einsatzradius und ist beispielsweise für längere Inspektionsstrecken oder großflächige Erfassungsaufgaben relevant. Da der Fernpilot die Drohne dabei nicht dauerhaft unmittelbar sieht, müssen die daraus entstehenden Risiken durch geeignete technische und betriebliche Maßnahmen berücksichtigt werden. In der speziellen Kategorie können solche BVLOS-Operationen unter den jeweils festgelegten Voraussetzungen genehmigt oder innerhalb eines passenden Standardszenarios durchgeführt werden. Wer sich auf anspruchsvollere Drohnenoperationen vorbereiten und sein Wissen zu VLOS, BVLOS sowie den regulatorischen Anforderungen vertiefen möchte, kann dafür auch einen spezialisierten Online-Kurs nutzen (Zum Online-Training anmelden).

Dokumentation für den Drohnenbetrieb

Eine sorgfältige Dokumentation bildet eine wesentliche Grundlage für komplexere Drohnenoperationen in der speziellen Kategorie. Sie macht nachvollziehbar, wie ein Betreiber den geplanten Einsatz organisiert, welche Risiken berücksichtigt wurden und mit welchen Verfahren ein sicherer Betrieb gewährleistet werden soll. Umfang und Inhalt hängen dabei vom jeweiligen Genehmigungsweg und vom konkreten Betriebskonzept ab. Relevant können unter anderem Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation, normale Betriebsabläufe, Notfallverfahren, technische Voraussetzungen und Maßnahmen zur Risikominderung sein. Gute Dokumentation erfüllt damit nicht nur regulatorische Anforderungen. Sie schafft zugleich klare interne Prozesse und hilft den beteiligten Personen, auch bei wiederkehrenden oder anspruchsvollen Einsätzen nach einheitlichen Sicherheitsstandards zu arbeiten.

Betriebshandbuch und Concept of Operations (ConOps)

Das Concept of Operations beschreibt, wie eine geplante UAS-Operation tatsächlich durchgeführt werden soll, und bildet damit eine wichtige Grundlage für die Bewertung ihres Risikos. Dazu gehören beispielsweise das Einsatzgebiet, das verwendete UAS, die vorgesehenen Flugbedingungen sowie die Rollen der beteiligten Personen. Das Betriebshandbuch überführt solche Rahmenbedingungen in konkrete organisatorische und operative Verfahren. Es beschreibt unter anderem, wie reguläre Abläufe, Verantwortlichkeiten und Reaktionen auf außergewöhnliche Situationen gehandhabt werden. Beide Dokumentationsbereiche sollten daher nicht isoliert betrachtet werden: Ein präzises ConOps definiert den geplanten Betrieb, während geeignete Verfahren sicherstellen, dass dieser Betrieb in der Praxis kontrolliert und reproduzierbar umgesetzt werden kann.

EU-Drohnenverordnung und zuständige Behörden

Der regulatorische Rahmen für Drohnenoperationen in der Europäischen Union beruht auf gemeinsamen europäischen Vorschriften, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 in ihren jeweils geltenden Fassungen. Dadurch gelten zentrale Grundprinzipien für die offene, spezielle und zulassungspflichtige Kategorie grenzüberschreitend. Für Betreiber bedeutet die europäische Harmonisierung jedoch nicht, dass bei jedem Einsatz ausschließlich EU-weite Vorgaben betrachtet werden müssen. Nationale Zuständigkeiten und geografische UAS-Gebiete können zusätzliche praktische Bedeutung haben. Vor einem konkreten Einsatz sollte deshalb geprüft werden, welche europäischen Anforderungen gelten, welche nationale Behörde zuständig ist und ob am vorgesehenen Flugort besondere geografische oder betriebliche Einschränkungen zu berücksichtigen sind.

Aufgaben von EASA und Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Die EASA entwickelt und konkretisiert auf europäischer Ebene den regulatorischen Rahmen für die zivile Drohnennutzung und stellt umfangreiche Informationen sowie Leitlinien zur Anwendung der Vorschriften bereit. Das Luftfahrt-Bundesamt übernimmt in Deutschland zentrale Aufgaben bei der praktischen Umsetzung des europäischen Drohnenrechts. Für Betreiber in der speziellen Kategorie ist insbesondere relevant, welche Behörde für eine Erklärung, eine Betriebsgenehmigung oder ein LUC zuständig ist und welche Unterlagen im jeweiligen Verfahren verlangt werden. Die Rollen von EASA und LBA ergänzen sich somit: Während die europäischen Regeln einen harmonisierten Rahmen schaffen, erfolgt die behördliche Bearbeitung vieler konkreter Betreiberangelegenheiten auf nationaler Ebene.

FAQ zur speziellen Kategorie für Drohnen

Welche Drohnen dürfen in der speziellen Kategorie eingesetzt werden?

In der speziellen Kategorie ist der Einsatz nicht grundsätzlich auf eine einzelne Drohnenklasse beschränkt. Welche technischen Anforderungen gelten, hängt vielmehr von der vorgesehenen Operation und dem gewählten regulatorischen Verfahren ab. Für europäische Standardszenarien bestehen konkrete Vorgaben: STS-01 setzt grundsätzlich eine Drohne mit C5-Klassenkennzeichnung voraus, STS-02 eine Drohne der Klasse C6. Bei anderen genehmigungspflichtigen Operationen ergeben sich die erforderlichen technischen Eigenschaften und Sicherheitsmaßnahmen aus dem jeweiligen Betriebskonzept und der zugrunde liegenden Risikobewertung.

Darf man in der speziellen Kategorie in anderen EU-Ländern fliegen?

Grenzüberschreitende Operationen in der speziellen Kategorie sind grundsätzlich möglich, erfordern aber zusätzliche regulatorische Schritte. Soll eine Betriebsgenehmigung in einem anderen EASA-Mitgliedstaat genutzt werden, muss der Betreiber die dort zuständige Behörde einbeziehen und unter anderem Informationen zu den lokalen Bedingungen sowie gegebenenfalls aktualisierte Maßnahmen zur Risikominderung vorlegen. Erst nach der vorgesehenen Bestätigung kann die Operation entsprechend durchgeführt werden. Für Flüge nach einem Standardszenario und für LUC-Inhaber gelten jeweils eigene Verfahren, weshalb der konkrete Genehmigungsweg vor dem Auslandseinsatz geprüft werden sollte.

Wie lange ist eine Betriebsgenehmigung für Drohnen gültig?

Für Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie gibt es keine pauschale, für jeden Fall identische Gültigkeitsdauer. Maßgeblich sind die Bedingungen und der Zeitraum, die von der zuständigen Behörde in der jeweiligen Genehmigung festgelegt wurden. Eine Genehmigung kann dabei auch mehrere Flüge oder wiederkehrende Operationen abdecken, sofern diese innerhalb des genehmigten Betriebsrahmens stattfinden. Betreiber sollten daher nicht nur das Ablaufdatum beachten, sondern vor weiteren Einsätzen ebenfalls prüfen, ob sich relevante Bedingungen der geplanten Operation gegenüber dem genehmigten Konzept verändert haben.