Polizeieinsatz bei propalästinensischer Demo
Polizeieinsatz bei propalästinensischer Demo, Foto: pixabay

Trotz widersprüchlicher Gerichtsurteile in Berlin hält die Polizei an ihrem Vorgehen gegen die Verwendung der Parole „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ fest. In den letzten drei Monaten kam es zu über 260 Demonstrationen zum Nahostkonflikt. Die umstrittene Losung sorgt weiter für politische, juristische und gesellschaftliche Spannungen.

Inhaltsverzeichnis:

Uneinheitliche Einschätzungen der Parole durch Gerichte in Berlin

Die Berliner Polizei verfolgt weiterhin Demonstrierende, die die Parole rufen, obwohl Gerichte sie unterschiedlich bewerten. Nach Angaben der Polizeisprecherin Anja Dierschke besteht weiterhin ein Anfangsverdacht wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Die Polizei sei gesetzlich verpflichtet, bei Verdachtsmomenten die Personalien aufzunehmen und mögliche Straftaten zu verhindern.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte kürzlich eine Aktivistin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Dagegen hatte das Landgericht Berlin im November 2024 eine andere Frau wegen derselben Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Diese Gegensätze führen bei der Polizei zu rechtlicher Unsicherheit, die durch eine klare Entscheidung eines Obergerichts behoben werden könnte.

Mehr als 260 Versammlungen in drei Monaten

Zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli 2025 meldete die Polizei in Berlin über 260 Versammlungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt, ein Großteil davon propalästinensisch. Hinzu kamen zahlreiche spontane Protestaktionen. Seit dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem Beginn des Gaza-Kriegs finden regelmäßig Demonstrationen in der Hauptstadt statt.

Etwa zwei Drittel aller Proteste hatten einen propalästinensischen Hintergrund, was den Einsatzkräften in der Hauptstadt eine besonders differenzierte Herangehensweise abverlangt. Die Vielzahl der Veranstaltungen macht eine einheitliche Einschätzung der rechtlichen Lage dringend notwendig, so Dierschke.

Klare Haltung der Bundesländer wie Bayern, Niedersachsen und das Saarland

Mehrere Bundesländer bewerten die Parole eindeutig als strafbar. Bayern, das Saarland, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen ordnen den Slogan als Kennzeichen der verbotenen Hamas oder des Netzwerks Samidoun ein. Daraus folgt in diesen Ländern ein konsequentes Vorgehen gegen das Skandieren der Parole.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte im August 2024 ein Verbot der Parole bei einer Demonstration. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf traf im September 2024 eine ähnliche Entscheidung für zwei Protestaktionen in Duisburg und Düsseldorf. Beide Gerichte werten den Satz als Symbol einer terroristischen Organisation.

Abweichende Einschätzung aus Hessen

Im Gegensatz dazu entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof im März 2024, dass die Stadt Frankfurt die Äußerung der Parole bei einer Demonstration nicht hätte untersagen dürfen. Dies unterstreicht die fehlende einheitliche Linie bei der rechtlichen Bewertung in Deutschland.

Wichtige Fakten im Überblick:

  • Über 260 Demonstrationen zum Nahost-Konflikt in Berlin seit Mai 2025
  • Zwei Drittel davon waren propalästinensisch
  • Unterschiedliche Urteile zu Strafbarkeit der Parole in Berlin
  • Klare Verbote und Urteile in Bayern, Niedersachsen, NRW und anderen Ländern
  • Polizei Berlin besteht auf konsequentes Einschreiten bei Anfangsverdacht

Die Berliner Polizei betont die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte künftig für mehr Sicherheit beim Vorgehen gegen Parolen sorgen, die als terroristisch eingestuft werden. Bis dahin bleibt das Handeln der Einsatzkräfte von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft abhängig.

 Quelle: RBB24