Demonstration in Berlin
Demonstration in Berlin, piaxbay/Foto illustrativ

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass der pro-palästinensische Demonstrationszug „Nakba 77“ am Donnerstag als Aufzug vom Südstern nach Neukölln stattfinden darf. Die Polizei hatte ursprünglich nur eine stationäre Kundgebung erlauben wollen. Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine ausreichende Grundlage für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

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Gericht widerspricht Polizei Berlin

Die Berliner Polizei wollte lediglich eine ortsfeste Kundgebung genehmigen. Zur Begründung verwies sie auf frühere Demonstrationen mit ähnlicher Thematik, bei denen es zu erheblichen Störungen gekommen sei. Bei feststehenden Versammlungen sei es hingegen meistens friedlicher geblieben.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es verwies auf eine pro-palästinensische Demonstration im Februar, die trotz stationärem Charakter von der Polizei aufgelöst werden musste. Das Gericht bezeichnete die geplante Einschränkung als unverhältnismäßig. Die Versammlungsfreiheit umfasse auch die Wahl der Demonstrationsform.

Gegen diese Entscheidung kann die Polizei noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Mehrere Veranstaltungen am Nakba-Tag

Für den 15. Mai wurden in Berlin mehrere Demonstrationen angemeldet. Der zentrale Aufzug „Nakba 77“ soll um 16 Uhr am Südstern beginnen. Die Veranstalter erwarten etwa 1.000 Teilnehmer. Eine weitere Kundgebung unter dem Motto „77 Jahre Al Nakba“ ist am Oranienplatz mit rund 400 Personen geplant.

Ein anderer Demonstrationszug in der Nähe des Kurfürstendamms wurde hingegen abgesagt. Parallel dazu ist eine pro-israelische Gegendemonstration an der Hasenheide angekündigt. Unter dem Motto „Gegen jeden Antisemitismus. Kein Fußbreit der Terror-Propaganda“ rechnen die Veranstalter mit 500 Personen.

Erinnerung an die Ereignisse von 1948

Die Demonstrationen finden anlässlich des palästinensischen Gedenktags Nakba statt. Dieser erinnert an die Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Jahr 1948 nach der Gründung des israelischen Staates.

In den vergangenen Jahren kam es bei Veranstaltungen zum Nakba-Tag immer wieder zu Zwischenfällen. Polizei und Ordnungskräfte waren dabei mehrfach gezwungen, Kundgebungen aufzulösen oder einzugreifen. Auch deshalb hatte die Berliner Polizei versucht, Aufzüge in diesem Jahr zu verhindern.

Das Gerichtsurteil unterstreicht jedoch, dass die Ausübung des Demonstrationsrechts nicht pauschal durch frühere Ereignisse eingeschränkt werden darf. Die endgültige Durchführung bleibt abhängig vom weiteren Verlauf und möglichen Rechtsmitteln.

Quelle: RBB24