Familie in Pakistan wartet auf Visum aus Deutschland
Familie in Pakistan wartet auf Visum aus Deutschland, pixabay/Foto illustrativ

Die Bundesregierung hat gerichtlich durchgesetzt, dass einer afghanischen Juristin und ihrer Familie vorerst keine Visa für die Einreise nach Deutschland erteilt werden. Eine frühere Zusage zur Aufnahme bleibt damit vorläufig ohne praktische Wirkung. Die Entscheidung betrifft insgesamt 14 Personen, die sich derzeit in Pakistan aufhalten.

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Gericht Berlin-Brandenburg stoppt Visa-Ausstellung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli vorerst außer Kraft gesetzt. Damit folgte es dem Antrag der Bundesregierung. Nach Angaben des Gerichtssprechers soll damit verhindert werden, dass vor einer endgültigen Entscheidung Fakten geschaffen werden.

Der zuständige sechste Senat kündigte an, das Hauptverfahren zügig zu behandeln. Die endgültige Entscheidung soll spätestens Ende August fallen. Bis dahin laufen noch Fristen für Stellungnahmen aller Beteiligten.

Aufnahmezusage für Juristin und ihre Familie

Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine Juradozentin aus Afghanistan. Sie erhielt im Oktober 2023 gemeinsam mit 13 Familienmitgliedern eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Familie befindet sich derzeit in Pakistan.

Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz entschieden, dass die Bundesregierung rechtlich verpflichtet sei, die Aufnahme umzusetzen. Die erteilten Aufnahmebescheide seien weder widerrufen noch aufgehoben worden. Zudem sah das Gericht keine Sicherheitsbedenken. Die Identitäten der Personen seien vollständig geklärt.

Abschiebungsgefahr nach Afghanistan

Laut eigenen Angaben droht der Familie die Abschiebung nach Afghanistan. Dort sei ihr Leben durch die Taliban gefährdet. Diese Gefahrenlage wurde im Eilverfahren als glaubhaft eingeschätzt. Dennoch hatte die Bundesregierung Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Das Bundesinnenministerium betonte, dass Deutschland für betroffene Personen, die sich in Pakistan befinden, eine Versorgung vor Ort sicherstelle. Dazu zählen:

  • Unterkunft
  • Medizinische Betreuung
  • Soziale Unterstützung

Tausende warten auf ein Visum

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes warteten Mitte Juni rund 2.400 afghanische Personen in Pakistan auf die Erteilung eines Visums durch Deutschland. Viele von ihnen haben sich zuvor für Menschenrechte, Gleichberechtigung oder Demokratie eingesetzt. Sie gehören zur Zielgruppe des Bundesaufnahmeprogramms.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts betrifft daher nicht nur einen Einzelfall. Sie hat potenziell Auswirkungen auf mehrere hundert weitere Aufnahmezusagen. Die Bundesregierung steht unter wachsendem Druck, das Programm planungssicher und rechtsverbindlich umzusetzen.

Quelle: RBB24