Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist für viele Berliner seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts deutlich leichter möglich. Deutschland verlangt bei einer Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Entscheidend ist jedoch, ob auch der andere Staat Mehrstaatigkeit zulässt. Für Menschen, die dauerhaft in Berlin leben, kann der Doppelpass politische Rechte, eine stärkere rechtliche Absicherung in Deutschland und gleichzeitig den Erhalt wichtiger Bindungen zum Herkunftsland verbinden. Nachteile können dagegen entstehen, wenn der zweite Staat eigene Pflichten, Reisevorschriften oder Einschränkungen für Doppelstaater vorsieht.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Regeln für doppelte Staatsbürgerschaft 2026 gelten
- Welche Vorteile der Doppelpass in Berlin bringt
- Wo Nachteile und rechtliche Risiken entstehen können
- Was vor einer Einbürgerung geprüft werden sollte
- Wie die Einbürgerung in Berlin funktioniert
- Für wen sich die doppelte Staatsbürgerschaft besonders lohnt
- FAQ
Welche Regeln für doppelte Staatsbürgerschaft 2026 gelten
Seit dem 27. Juni 2024 akzeptiert das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatigkeit grundsätzlich. Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit daher normalerweise nicht mehr aufgeben. Umgekehrt führt der freiwillige Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seit diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die frühere Regelung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit spielt deshalb für neue Fälle eine deutlich geringere Rolle. Wer als Deutscher nach dem 27. Juni 2024 auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erhält, verliert allein dadurch seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Für Erwerbsvorgänge vor dem 27. Juni 2024 gelten jedoch die damaligen gesetzlichen Regeln weiter. Die Reform wirkt nicht rückwirkend und stellt eine früher bereits verlorene deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch wieder her.
Auch bei der Einbürgerung von Ausländern ist der frühere Zwang zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht entfallen. Wer sich mit Berliner Behörden, Aufenthaltsstatus und anderen Voraussetzungen beschäftigt, sollte deshalb zwischen Staatsangehörigkeitsrecht und Aufenthaltsrecht unterscheiden. Einen breiteren Überblick bieten die Regeln für Ausländer bei Behörden und im Aufenthaltsrecht.
Eine wichtige Änderung trat allerdings am 30. Oktober 2025 in Kraft. Die zwischenzeitlich mögliche Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde abgeschafft. Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht der reguläre Anspruch nun grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet nicht, dass jede denkbare Einbürgerung erst nach fünf Jahren möglich ist. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger enthält § 9 StAG weiterhin eine eigene Regelung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann hier eine Einbürgerung grundsätzlich nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und zwei Jahren bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft möglich sein. Diese Regelung darf nicht mit der abgeschafften sogenannten Turboeinbürgerung verwechselt werden.
Wichtig ist außerdem die Rechtslage des Herkunftsstaates. Deutschland erlaubt Mehrstaatigkeit, kann aber nicht bestimmen, ob ein anderer Staat seine Staatsangehörigkeit bei Erwerb der deutschen automatisch fortbestehen lässt. Manche Staaten akzeptieren mehrere Staatsangehörigkeiten, andere knüpfen daran Bedingungen oder sehen einen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor. Deshalb sollte die Rechtslage des zweiten Staates vor dem deutschen Einbürgerungsantrag geprüft werden.
Wichtige Begriffe rund um Einbürgerung und Doppelpass
Mehrstaatigkeit
Eine Person besitzt gleichzeitig die Staatsangehörigkeit von zwei oder mehr Staaten.
Einbürgerung
Der rechtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Doppelstaater
Eine Person, die gleichzeitig zwei Staatsangehörigkeiten besitzt.
Unionsbürgerschaft
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit besteht gleichzeitig die Bürgerschaft der Europäischen Union.
Konsularischer Schutz
Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen. Im Staat der zweiten Staatsangehörigkeit kann dieser Schutz eingeschränkt sein.
Sprachniveau B1
Das im regulären Einbürgerungsverfahren grundsätzlich erforderliche Niveau der deutschen Sprachkenntnisse.
Landesamt für Einwanderung
Die zentrale Berliner Behörde für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren.
Welche Vorteile der Doppelpass in Berlin bringt
Der wichtigste Vorteil besteht für viele Zugewanderte darin, dass sie sich nicht mehr zwischen Deutschland und ihrem Herkunftsland entscheiden müssen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und seine bisherige behalten kann, erhält die Rechte eines deutschen Staatsangehörigen, ohne automatisch alle staatsbürgerlichen Verbindungen zum anderen Land aufzugeben.
In Berlin ist insbesondere die politische Teilhabe relevant. Deutsche Staatsangehörige können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen an Bundestagswahlen und an Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen. Für das Abgeordnetenhaus sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren wahlberechtigt, wenn sie die vorgeschriebene Mindestzeit in Berlin wohnen. Bürger anderer EU-Staaten dürfen bereits ohne deutschen Pass an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen, nicht aber allein aufgrund ihrer EU-Staatsangehörigkeit das Berliner Abgeordnetenhaus wählen.
Für Drittstaatsangehörige ist der Unterschied häufig noch größer. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt die Abhängigkeit von einem Aufenthaltstitel. Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt keine Niederlassungserlaubnis und muss sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht regelmäßig über das Ausländerrecht absichern. Gleichzeitig entsteht die Unionsbürgerschaft mit den damit verbundenen europäischen Freizügigkeitsrechten.
Auch beim langfristigen Lebensmittelpunkt kann das wichtig sein. Ein Aufenthalt von mehreren Jahren im Ausland führt bei einem deutschen Staatsangehörigen nicht dazu, dass anschließend wieder ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden muss. Für Menschen mit familiären oder beruflichen Verbindungen in mehrere Länder kann dies erheblich mehr Planungssicherheit schaffen.
Die zweite Staatsangehörigkeit kann gleichzeitig Rechte im Herkunftsland erhalten. Je nach nationalem Recht können dazu ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, Arbeitsmöglichkeiten, Wahlrechte, Eigentumsrechte oder vereinfachte familiäre und erbrechtliche Verfahren gehören. Welche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt vollständig vom jeweiligen Staat ab.
| Bereich | Möglicher Vorteil | Möglicher Nachteil oder Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Aufenthalt in Deutschland | Dauerhaftes Aufenthaltsrecht als deutscher Staatsangehöriger | Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zunächst vollständig erfüllt sein |
| Herkunftsland | Bisherige Rechte können erhalten bleiben | Der andere Staat muss Mehrstaatigkeit ebenfalls zulassen |
| Politische Teilhabe | Wahlrechte in Deutschland und möglicherweise zusätzlich im zweiten Staat | Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahl und Staat |
| Reisen | Zwei Staatsangehörigkeiten können unterschiedliche Einreisemöglichkeiten eröffnen | Für Doppelstaater können besondere Pass- und Einreisevorschriften gelten |
| Konsularischer Schutz | Deutscher konsularischer Schutz kann im Ausland zur Verfügung stehen | Im zweiten Heimatstaat kann der deutsche Schutz eingeschränkt oder praktisch unmöglich sein |
| Pflichten | Rechte aus beiden Staatsangehörigkeiten können kombiniert werden | Der zweite Staat kann eigene Melde-, Steuer- oder Wehrdienstregeln vorsehen |
Der Doppelpass ist deshalb nicht nur eine emotionale Verbindung zu zwei Staaten. Er kann im Alltag konkrete rechtliche Folgen haben. Für Menschen, die erst seit einigen Jahren in der Hauptstadt leben, sind neben der Staatsangehörigkeit häufig noch Anmeldung, Aufenthalt und andere Formalitäten für Ausländer in Berlin relevant.
Wo Nachteile und rechtliche Risiken entstehen können
Mehrstaatigkeit bedeutet nicht automatisch doppelte Vorteile ohne zusätzliche Verpflichtungen. Der größte Unsicherheitsfaktor ist das Recht des zweiten Staates. Dieser kann einen Doppelstaater auf seinem Staatsgebiet ausschließlich als eigenen Staatsangehörigen behandeln.
Das kann besonders bei konsularischen Problemen wichtig werden. Wenn sich ein deutsch-ausländischer Doppelstaater in dem Land seiner zweiten Staatsangehörigkeit befindet, kann dieses Land die Unterstützung durch deutsche diplomatische Vertretungen einschränken oder ablehnen. Das Auswärtige Amt weist bei einzelnen Staaten ausdrücklich auf solche Situationen hin. Vor Reisen in den zweiten Heimatstaat sollten Doppelstaater deshalb die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise prüfen.
Auch die Nutzung der Reisedokumente verdient Aufmerksamkeit. Nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts sollte bei Doppelstaatern die Ein- und Ausreise nach beziehungsweise aus Deutschland mit einem deutschen Reisepass oder einem deutschen Passersatz wie dem Personalausweis erfolgen. Für das andere Heimatland können wiederum dessen nationale Dokumente verlangt werden. Wer zwei Pässe besitzt, sollte deshalb bereits vor der Reise klären, welches Dokument an welcher Grenze benötigt wird.
Hinzu kommen mögliche besondere Einreisebestimmungen in Drittstaaten. Bestimmte zweite Staatsangehörigkeiten können beispielsweise Einfluss auf eine visumfreie Einreise in ein anderes Land haben. Ein zusätzlicher Pass ist deshalb nicht in jeder Reisekonstellation automatisch ein Vorteil.
Ein weiterer Punkt sind staatsbürgerliche Pflichten. Je nach Herkunftsstaat können etwa Wehrdienst-, Registrierungs- oder andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bestehen. Deutschland hebt solche Pflichten eines anderen Landes durch die Einbürgerung nicht auf. Wer davon betroffen sein könnte, sollte vor dem Antrag Informationen der zuständigen Botschaft oder des Konsulats einholen.
Besondere Vorsicht ist auch beim freiwilligen Dienst in ausländischen Streitkräften erforderlich. § 28 StAG enthält weiterhin Fälle, in denen ein Deutscher mit weiterer Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, wenn er freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband des anderen Staates eintritt. Das Gesetz sieht dabei bestimmte Ausnahmen vor. Eine allgemeine Aussage nach dem Muster „Mit Doppelpass kann nichts mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen“ wäre daher falsch.
Auch steuerliche Folgen sollten nicht pauschal beurteilt werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht über jede Steuerpflicht. Gleichzeitig können andere Staaten besondere Regeln für ihre Staatsangehörigen haben. Wer Einkommen, Immobilien, Unternehmen oder Kapitalvermögen im zweiten Staat besitzt, sollte deshalb die dortigen Regelungen und bestehende Doppelbesteuerungsabkommen individuell prüfen.
Was vor einer Einbürgerung geprüft werden sollte
Der sinnvollste erste Schritt ist nicht die sofortige Antragstellung, sondern die Prüfung beider Rechtsordnungen. Interessenten sollten zunächst feststellen, ob ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen bleibt.
Passt die doppelte Staatsbürgerschaft zu Ihrer Situation?
Beantworten Sie vier kurze Fragen. Der Check zeigt, welche Punkte Sie vor einer Einbürgerung besonders prüfen sollten.
1. Leben Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland?
2. Wissen Sie, ob Ihr bisheriger Heimatstaat Mehrstaatigkeit erlaubt?
3. Haben Sie Ihre Deutschkenntnisse bereits nachgewiesen?
4. Haben Sie bereits geprüft, welche Pflichten im zweiten Staat bestehen können?
Besonders wichtig sind folgende Fragen:
- Erlaubt der bisherige Heimatstaat eine zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit?
- Geht die bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verloren oder ist eine Genehmigung erforderlich?
- Entstehen dort Wehrdienst-, Registrierungs- oder andere Pflichten?
- Gibt es Auswirkungen auf Immobilien, Erbschaften, Unternehmen oder Familienangelegenheiten?
- Welcher Pass muss bei Reisen in das zweite Heimatland benutzt werden?
- Kann der deutsche konsularische Schutz dort eingeschränkt sein?
Erst danach sollte geprüft werden, ob die deutschen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für den Anspruch nach § 10 StAG gehören dazu grundsätzlich ein fünfjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, die Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
In der Regel ist für die Sprachkenntnisse mindestens das Niveau B1 erforderlich. Das Gesetz enthält für bestimmte Personengruppen Ausnahmen und Erleichterungen. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden normalerweise durch den Einbürgerungstest oder einen anerkannten gleichwertigen Nachweis belegt.
Auch die Sicherung des Lebensunterhalts spielt eine wichtige Rolle. § 10 StAG enthält eine Grundregel und mehrere ausdrücklich geregelte Ausnahmen. Deshalb reicht es nicht, allein aus der Art der Beschäftigung oder aus einem einzelnen Leistungsbezug auf eine sichere Ablehnung oder Bewilligung zu schließen.
Berlin bietet inzwischen einen kostenlosen digitalen Quick-Check zur Lebensunterhaltsberechnung an. Er kann eine erste Orientierung liefern, ersetzt jedoch nicht die endgültige Prüfung durch das Landesamt für Einwanderung.
Personen, deren Aufenthaltstitel noch nicht zur geplanten Einbürgerung passt oder die parallel andere ausländerrechtliche Verfahren führen, sollten diese Verfahren getrennt betrachten. Hilfreich kann dabei auch ein Überblick über digitale Aufenthaltsanträge in Berlin sein.
Wie die Einbürgerung in Berlin funktioniert
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Landesamt für Einwanderung die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde für Berlin. Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und einen Antrag nach den einschlägigen Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes stellen möchte, nutzt dafür grundsätzlich den digitalen Einbürgerungsantrag des LEA.
Vor dem Antrag kann der Einbürgerungs-Quick-Check des Landes Berlin genutzt werden. Er dient der ersten Einschätzung, ob wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein könnten. Das Ergebnis ist keine verbindliche Entscheidung der Behörde.
Für den Online-Antrag müssen die erforderlichen Nachweise digital vorbereitet werden. Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Typischerweise sind Nachweise zur Identität, zum Aufenthaltsstatus, zur Aufenthaltsdauer, zu Deutschkenntnissen, zum Lebensunterhalt und zu den staatsbürgerlichen Kenntnissen relevant. Das LEA kann im laufenden Verfahren weitere Unterlagen anfordern.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 255 Euro pro Person. Für Kinder unter 16 Jahren, die gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen, fallen 51 Euro an. Die Gebühr wird beim Online-Antrag bezahlt. Eine Ablehnung des Antrags führt nach den Berliner Hinweisen nicht automatisch zur Erstattung der Gebühr.
Nach Eingang prüft das LEA den Fall. Sind weitere Nachweise erforderlich, nimmt die Behörde Kontakt auf. Bei positiver Prüfung folgt ein Termin zur persönlichen Vorsprache. Das Land Berlin weist weiterhin auf die hohe Zahl zu bearbeitender Einbürgerungsverfahren hin und nennt deshalb keine kurze pauschale Bearbeitungsfrist, auf die sich jeder Antragsteller verlassen könnte.
Die doppelte Staatsbürgerschaft selbst muss beim LEA nicht als Ausnahme vom deutschen Grundsatz beantragt werden. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die zweite Staatsangehörigkeit nach dem Recht des jeweiligen anderen Staates fortbesteht.
Wer noch am Anfang seines Lebens in der Hauptstadt steht, sollte die Einbürgerung zudem nicht isoliert von anderen organisatorischen Schritten betrachten. Eine Orientierung bietet der Überblick Berlin für Neuankömmlinge mit den wichtigsten ersten Schritten.
Was sollte vor dem Einbürgerungsantrag geklärt sein?
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Für wen sich die doppelte Staatsbürgerschaft besonders lohnt
Besonders attraktiv ist Mehrstaatigkeit für Menschen, deren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Berlin liegt, die aber weiterhin enge familiäre, wirtschaftliche oder persönliche Bindungen zu ihrem Herkunftsland haben. Sie können mit der deutschen Staatsangehörigkeit ihre rechtliche Position in Deutschland dauerhaft absichern und müssen nach deutschem Recht nicht mehr grundsätzlich auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.
Für Drittstaatsangehörige kann der Unterschied erheblich sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland, politische Beteiligungsmöglichkeiten und die Unionsbürgerschaft. Gleichzeitig kann die zweite Staatsangehörigkeit weiterhin den problemlosen Aufenthalt im Herkunftsland ermöglichen.
Bei bereits in Berlin lebenden EU-Bürgern fällt ein Teil dieses Zusatznutzens geringer aus, weil sie aufgrund der Unionsbürgerschaft ohnehin weitreichende Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte besitzen. Die deutsche Staatsangehörigkeit eröffnet ihnen jedoch weitere politische Rechte, insbesondere auf Bundes- und Landesebene.
Weniger eindeutig ist die Entscheidung, wenn der Herkunftsstaat Mehrstaatigkeit nicht akzeptiert oder umfangreiche Pflichten daran knüpft. Dann sollte nicht allein die deutsche Rechtslage betrachtet werden. Entscheidend ist die Kombination beider Staatsangehörigkeitsordnungen.
Auch eine häufige Reisetätigkeit in das zweite Heimatland kann die Bewertung verändern. Zwei Staatsangehörigkeiten können Grenzübertritte erleichtern, gleichzeitig aber besondere Passpflichten und Einschränkungen beim konsularischen Schutz mit sich bringen. Vor allem bei Staaten mit speziellen Regeln für Doppelstaater sollte dieser Punkt stärker gewichtet werden als der reine Vorteil eines zweiten Reisepasses.
Für die meisten Interessenten lautet die entscheidende Frage deshalb nicht, ob Deutschland den Doppelpass erlaubt, sondern welche konkreten Rechte und Pflichten durch die Kombination der deutschen mit ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entstehen. Erst wenn diese zweite Ebene geklärt ist, lässt sich der persönliche Nutzen zuverlässig beurteilen.
Doppelpass-Entscheidung: Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Wenn Ihr Heimatstaat Mehrstaatigkeit erlaubt
Dann kann die bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen grundsätzlich bestehen bleiben.
Wenn die Regeln des Heimatstaates unklar sind
Dann sollte zuerst geklärt werden, ob dort ein Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit oder besondere Bedingungen vorgesehen sind.
Wenn Ihr Lebensmittelpunkt dauerhaft in Berlin liegt
Dann kann die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzliche politische Rechte und ein dauerhaft gesichertes Aufenthaltsrecht bieten.
Wenn Sie häufig in Ihr zweites Heimatland reisen
Dann sollten Sie besonders Passvorschriften, Einreiseregeln und mögliche Grenzen des deutschen konsularischen Schutzes beachten.
Wenn im zweiten Staat zusätzliche Pflichten bestehen
Dann sollten diese vor der Einbürgerung berücksichtigt werden, beispielsweise mögliche Registrierungs- oder Wehrdienstregeln.
Wenn mehrere Punkte noch offen sind
Dann lohnt es sich, zuerst beide Staatsangehörigkeitsordnungen zu prüfen und erst danach den Einbürgerungsantrag vorzubereiten.
Seit der Reform ist die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit für viele Berliner wesentlich einfacher geworden. Wer die Voraussetzungen erfüllt und seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deren nationalem Recht behalten darf, kann dauerhaft Rechte in Deutschland erwerben, ohne zwangsläufig die Verbindung zum Herkunftsland aufzugeben. Vor dem Antrag sollten jedoch insbesondere die ausländischen Regeln zu Staatsangehörigkeit, Reisen, konsularischem Schutz und möglichen staatsbürgerlichen Pflichten geprüft werden.
Wichtigste Punkte zum Merken
- Deutschland akzeptiert Mehrstaatigkeit seit dem 27. Juni 2024 grundsätzlich.
- Bei einer deutschen Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht normalerweise nicht aufgegeben werden.
- Der andere Staat kann trotzdem eigene Regeln haben und die bisherige Staatsangehörigkeit möglicherweise entziehen.
- Die reguläre Anspruchseinbürgerung setzt seit dem 30. Oktober 2025 grundsätzlich wieder mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt voraus.
- Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren wegen besonderer Integrationsleistungen wurde abgeschafft.
- Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Deutscher bestehen weiterhin besondere gesetzliche Regelungen.
- In Berlin ist das Landesamt für Einwanderung zentral für Einbürgerungen zuständig.
- Vor der Entscheidung sollten insbesondere Passregeln, konsularischer Schutz und mögliche Pflichten des zweiten Heimatstaates geprüft werden.
Einbürgerung in Berlin beim Landesamt für Einwanderung
Das Landesamt für Einwanderung ist in Berlin die zentrale Anlaufstelle für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren.
Das Landesamt für Einwanderung bearbeitet in Berlin zentral Anträge und Verfahren rund um die Einbürgerung.
Quelle: Google Maps
Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesregierung, Auswärtiges Amt, Landesamt für Einwanderung Berlin, Service Berlin, Landeswahlleiter Berlin, Deutscher Bundestag.