Neue Einbürgerungsregel in Brandenburg
Neue Einbürgerungsregel in Brandenburg, pixabay/Foto illustrativ

Seit Juni 2024 gelten in Brandenburg neue Voraussetzungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen ist nun auch ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels verpflichtend. Dies gab Innenminister René Wilke am Donnerstag im Landtag in Potsdam bekannt. Die Maßnahme wurde mit Ministerpräsident Dietmar Woidke abgestimmt und tritt als Zeichen der Solidarität mit Israel in Kraft.

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René Wilke führt neue Regelung in Brandenburg ein

Die neue Vorgabe zur Anerkennung des Existenzrechts Israels gilt seit Anfang Juni 2024 in Brandenburg. Damit folgt das Bundesland dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, das diesen Schritt bereits 2023 vollzogen hatte. Brandenburg ist damit das zweite Bundesland, das eine solche Regelung in sein Einbürgerungsverfahren aufnimmt.

Neben der Anerkennung des Existenzrechts Israels müssen Antragsteller weitere Bekenntnisse ablegen. Dazu gehören:

  • Zustimmung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Zeit
  • Loyalität gegenüber dem Grundgesetz
  • Verpflichtung zum Schutz jüdischen Lebens
  • Ablehnung von Angriffskriegen

Diese Verpflichtungen sind Voraussetzung, um deutscher Staatsbürger zu werden.

Mehr Einbürgerungen nach Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Zahl der Einbürgerungen ist 2024 in Berlin und Brandenburg deutlich gestiegen. In Berlin erhielten 21.811 Menschen einen deutschen Pass – ein Anstieg von 141 % im Vergleich zum Vorjahr. Brandenburg verzeichnete 3.768 Einbürgerungen, was einem Plus von 51 % entspricht.

Hauptgrund für den Anstieg sind rechtliche Änderungen, die im Juni 2024 in Kraft traten:

  1. Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit ist möglich
  2. Aufenthaltsdauer für Einbürgerung wurde von 8 auf 5 Jahre gesenkt
  3. Bei besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen kann bereits nach 3 Jahren eingebürgert werden

Die Bundesregierung plant jedoch, die verkürzte Frist wieder abzuschaffen.

Syrische Staatsbürger führen Einbürgerungsstatistik an

Syrerinnen und Syrer wurden am häufigsten eingebürgert, sowohl in Berlin als auch in Brandenburg. In Berlin folgten Staatsangehörige aus der Türkei, Russland und der Ukraine. In Brandenburg belegten Russen, Polen und Ukrainer die Plätze zwei bis vier.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor Einbürgerung betrug in beiden Ländern 10,5 Jahre. Das Durchschnittsalter bei Einbürgerung lag in Berlin bei 31,3 Jahren, in Brandenburg bei 30,4 Jahren.

Berlin plant 40.000 Einbürgerungen im Jahr 2025

Schon im Jahr 2024 war ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungen in Berlin zu beobachten. Neben der Gesetzesreform trugen dazu auch digitalisierte Verfahren und mehr Personal bei den Behörden bei.

Wiebke Gramm, Leiterin der Einbürgerungsabteilung im Landesamt, kündigte ehrgeizige Pläne an: Für das Jahr 2025 strebt Berlin 40.000 Einbürgerungen an. Damit könnte die Hauptstadt bundesweit eine Spitzenposition einnehmen.

Quelle: RBB24